Die Justizanstalt Feldkirch ist ein landesgerichtliches Gefangenenhaus (Gefängnis), das für Anhaltungen in Untersuchungshaft und den Vollzug von Freiheitsstrafen bis zu 18 Monaten zuständig ist. Es gibt eine eigene Frauenabteitung und eine Sonderabteilung für Untergebrachte nach § 22 StGB und § 68a Stvo. weitere Infos auch über andere Justizanstalten in Österreich unter: http://strafvollzug.justiz.gv.at/index.php
Alle Justizanstalten (Gefangenenhäuser) in Österreich finden Sie unter folgendem Link: http://www.strafvollzug.justiz.gv.at/einrichtungen/justizanstalten/index.php
Besuchszeiten: Dienstag 09.00 bis 15.00 Uhr Mittwoch 15.30 bis 20.00 Uhr Donnerstag 08.30 bis 11.00 Uhr Freitag 08.30 bis 11.00 Uhr Für Außenarbeiter: Samstag 08.30 bis 11.00 Uhr An Feiertagen findet keine Besuchsabwicklung statt. Anmeldung spätestens 1 Stunde vor Besuchende Strafhaft einmal wöchentlich 30 Minuten alle sechs Wochen 1 Stunde U-Haft zweimal wöchentlich 15 Minuten Jugendliche zweimal wöchentliche 30 Minuten oder einmal wöchentlich 1 Stunde Es ist erforderlich einen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen, da ansonsten kein Einlass in die Justizanstalt gewährt werden kann!