Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin gem. § 5 MMHmG:
Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von:
Heilmasseur / Heilmasseurin gem. § 29 MMHmG:
Der Beruf des Heilmasseurs umfasst wie schon beim Medizinischen Masseur die eigenverantwortliche
Durchführung von:
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