Wenn Menschen mit einer kognitiv-intellektuellen Beeinträchtigung, psychischen Krankheit oder Demenz nicht mehr fähig sind, bestimmte Angelegenheiten ohne Gefahr einer Benachteiligung eigenständig zu erledigen, benötigen sie unter Umständen eine Vertretung.
Was bedeutet Erwachsenenvertretung?
Gewählte, gesetzliche oder gerichtliche ErwachsenenvertreterInnen vertreten betroffene Personen beispielsweise in finanziellen Angelegenheiten und vor Behörden, halten persönlichen Kontakt und organisieren bei Bedarf die soziale Betreuung. Den Auftrag erteilt im Falle der gewählten Erwachsenenvertretung – wie auch bei der Vorsorgevollmacht – die betroffene Person selbst, nämlich durch die Registrierung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis. Im Falle der gesetzlichen Erwachsenenvertretung wird die Vertretungsbefugnis im Rahmen einer Registrierung an Angehörige erteilt. Bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung bestimmt das jeweilige Bezirksgericht in Form eines Gerichtsbeschlusses, für welche Bereiche die Vertretung erfolgt.
Vertretungsarten nach dem Erwachsenenschutzgesetz
- Registrierte Vorsorgevollmacht
- Registrierte gewählte Erwachsenenvertretung
- Registrierte gesetzliche Erwachsenenvertretung
- vom Gericht bestellte gerichtliche Erwachsenenvertretung
Die Registrierung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis erfolgt bei RechtsanwältInnen, NotarInnen oder Erwachsenenschutzvereinen (in Vorarlberg die ifs Erwachsenenvertretung).