Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.
Die Arbeitsinspektion nimmt als Partei ihre Aufgaben im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren wahr.
Sie informiert und berät rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
Im Rahmen ihres Wirkungsbereiches vermittelt die Arbeitsinspektion bei widerstreitenden Interessen in der Arbeitswelt.
Die Arbeitsinspektion ermittelt bei Arbeitsunfällen und Beschwerden über Missstände.
Die Arbeitsinspektion ist an nationalen und internationalen Projekten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beteiligt.
In Vorträgen, Schulungen und Diskussionen wirkt die Arbeitsinspektion bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im Arbeitsschutz mit.
Die Arbeitsinspektion sensibilisiert durch unser Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.
Bemerkungen
Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.
den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm,
Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
die Unterweisung und Untersuchungen,
die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren,
Arbeitszeit und Arbeitsruhe.
Bereitschaftsdienst für Meldungen von Arbeitsunfällen (außerhalb der Amtsstunden): +43 (664) 251 70 15
Öffnungszeiten
Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr