Der Landesrechnungshof ist ein unabhäniges Kontrollorgan des Landtages. Die Aufgabe des Landes-Rechnungshofs besteht nicht nur darin, die Rechtmäßigkeit und Sparsamkeit des Landes und den angeschlossenen Dienststellen sowie Unternehmungen, an denen das Land allein oder mit mindestens 50 % beteiligt ist zu prüfen, sondern vor allem die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit der Gebarung zu verstärken.
Geprüft wird die Gesamtgebarung des Landes, somit alle Abteilungen im Amt der Landesregierung und die angeschlossenen Dienststellen, wie zum Beispiel die Bezirkshauptmannschaften. Weiters Unternehmungen, an denen das Land Vorarlberg allein oder mit mindestens 50 % beteiligt ist, wie die Vorarlberger Kraftwerke AG, die Vorarlberger Illwerke AG, die Landes-Hypothekenbank oder die VOGEWOSI - Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft sowie die Krankenhaus- oder die Kulturhäuserbetriebsgesellschaften. Auch Vereine und Einrichtungen, die für das Land tätig sind, wie etwa der Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin oder das Institut für Sozialdienste unterliegen der Kontrolle durch den Landes-Rechnungshof. Geprüft wird auch, ob Förderungen und Subventionen widmungsgemäß verwendet werden und deren Wirksamkeit. Eine Prüfungszuständigkeit besteht darüber hinaus für die Gebarung öffentlich-rechtlicher Körperschaften, wie zum Beispiel die Landwirtschaftskammer, die mit Förderungsmitteln des Landes arbeiten.